regio iT
OZG 2.0 oder: Wie werden wir schneller?

OZG 2.0 oder: Wie werden wir schneller?

Das dringend benötigte Veränderungsgesetz OZG 2.0 befindet sich auf dem Weg und soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die aktuelle Bestandsaufnahme ist keine Überraschung: Viele EfA-Dienste sind in Nordrhein-Westfalen noch nicht nachnutzbar. Das soll sich ändern.

2017 auf den Weg gebracht, hat das Onlinezugangsgesetz (OZG) sicher einiges bewirkt. Dem großen Ziel, 575 Leistungen in 14 Themenfeldern umzusetzen, ist man jedoch nicht im Ansatz nähergekommen. Keine gute Bilanz ergibt auch der Status quo bei der Umsetzung und Nachnutzbarkeit von EfA-Leistungen. 

Übersicht aktueller Stand: TOP Verwaltungsleistungen & EfA-Dienste 

Quelle: regio iT, iTalk vom 10. Mai2023

Der Referentenentwurf zum Veränderungsgesetz ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt. Verbändestellungnahmen wurden angefordert; diese sind hier einsehbar. 

Ziel der im Sommer zu gründenden nextgov IT wird es sein, das Potenzial der vom Bund geförderten EfA-Leistungen effizienter und schneller auszuschöpfen. 

„Die Anbindung von immer mehr Diensten – selbst entwickelte und EfA-Dienste – mit der in NRW standardisierten „Extension API“ wird im Mittelpunkt der nextgov IT stehen. Online-Besucher sollen ein positives Nutzererlebnis erhalten, Sachbearbeitende entlastet werden.“
Dirk Schweikart, Centerleiter Kommunale Portale & Digitale Lösungen

Ausblick: Anbindung und Umsetzung von Efa-Diensten 

Quelle: regio iT

Sie haben Fragen zum OZG 2.0 oder der EfA-Nachnutzung? Schreiben Sie uns an ozg@regioit.de 
Mehr zu den geplanten Aktivitäten der nextgov iT lesen Sie auch hier

Veröffentlicht