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EfA-Dienst Einbürgerung

EfA-Dienst Einbürgerung

Nachnutzung ab sofort möglich – In zahlreichen Städten und Kommunen sind die Aktivitäten im Bereich Einbürgerung angelaufen. Einen Go-Live konnten bisher die Städte Bielefeld und Düren vermelden. In Vorbereitung befinden sich die Städteregion Aachen, die Städte Solingen, Remscheid, Düsseldorf und Bonn sowie eine Reihe weiterer Städte in NRW.

Im Themenfeld Ein- & Auswanderung haben sich Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen dazu bereit erklärt, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren und diese anderen Bundesländern zur Nachnutzung anzubieten. Die Nachnutzung des EfA-Dienstes Einbürgerung kann ab sofort über d-NRW bezogen werden. Die Portalintegration erfolgt über die regio iT. 

Die Antragsstrecke besteht aus zwei Teilen: 

  • den Quick-Check zur unverbindlichen Einschätzung
  • den eigentlichen Antrag, welcher den ersten Vorort-Termin ersetzt 

Es gibt folgende Einbindungsmöglichkeiten* für den EfA-Dienst Einbürgerung: 

  • einfache Verlinkung auf zentrale Webseite des Dienstes
  • Einbindung als HTML5-Snippet auf Webseite oder im Portal der Kommune
  • Einbindung über die Extension API in ein Service- oder Kommunalportal 

*Der EfA-Dienst Auslandstitel kann Stand heute lediglich als Snippet eingebunden werden. 

Einbürgerung: Überblick der Schritte pro Dienst 

Quelle: d-NRW

Die Anbindung als Extension bietet folgende Vorteile für die Kommunen in NRW: 

  • Authentifizierung am Dienst über das Portal 
  • Postkorbnutzung ohne Fachverfahrensanbindung 
  • Nutzung des im Portal enthaltenen E-Payments 

Die Dienste werden zentral gehostet und über das Snippet oder die Extension API in die bestehenden Serviceportale (regio iT, SIT oder Kommunalportal.NRW) eingebunden.


„Rund 70% der Teilnehmenden am iTALK von d-NRW und regio iT zur EfA-Leistung Einbürgerung am 10. Mai 2023 erwägen die direkte Einbindung in ein Portal.“ 
(Quelle: Anonymisierte Umfrage während des virtuellen iTALKs)

Die vertragliche Voraussetzung für die Nachnutzung des EfA-Dienstes „Einbürgerung“ in NRW ist der „Einzelabruf für den Bezug einer OZG-Verwaltungsleistung als Anlage zur Rahmenvereinbarung zur Nachnutzung von OZG-Verwaltungsleistungen über den Kommunalvertreter NRW“, welcher zum Download auf der Website unter https://www.d-nrw.de/kommunalvertreter/einbuergerung zur Verfügung steht. 

Sofern Verwaltungen den Dienst nachnutzen möchte, bitten wir diese, den ausgefüllten und unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBpo) zu versenden. Der Empfängername für das BeBpo lautet "d-NRW AöR". 

Für Rückfragen zur Vertragsgestaltung sowie zur Nachnutzung von OZG-Verwaltungsleistungen melden Sie sich bitte bei d-NRW unter kommunalvertreter@digitales.nrw.de. Für Fragen zur technischen Anbindung bzw. zur Portalintegration stehen Ihnen Wiebke Borchert und Gerrit Weber unter ozg@regioit.de zur Verfügung.


Wiebke Borchert
Projektmanagerin

Gerrit Weber
Projektmanager/Consultant

Center Kommunale Portale & Digitale Lösungen

 

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