Leistung für Jugendliche
Gerade die Zielgruppe der Jugendlichen erwartet, Verwaltungsleistungen digital durchführen zu können. Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit, Soziales (MAGS) hat die regio iT mit der Umsetzung eines neuen EfA-Prozesses für den UBS beauftragt.
Die OZG-Leistung „Untersuchungsberechtigungsschein“ wird damit als Einer-für-Alle-Lösung für alle interessierten Bundesländer entwickelt. Ein Konzept zur Umsetzung nebst Umsetzungsvorschlag und Kalkulation hatte die regio iT beim Land NRW eingereicht. Bundesseitig wird das Projekt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (Themenfeld) und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (fachlich) begleitet.
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb nach den Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend ärztlich untersucht werden müssen, erhalten den UBS. Die Kosten werden jeweils auf Landesebene übernommen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website des KDN.
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