regio iT
Editorial OZG-Sondernewsletter 03/22

Editorial OZG-Sondernewsletter 03/22

Liebe Leser*innen,

was als Endspurt bis zum 31. Dezember 2022 geplant war, wird nun vielerorts als „Startschuss“, „Weichenstellung“ oder „Richtfest“ bezeichnet. Was als Zugangsgesetz oder OZG 1.0 begann, wird nun zunehmend als OZG 2.0 im Sinne eines Abwicklungsgesetzes definiert. Denn an vielen Stellen begegnen den Kommunen noch ungeklärte Fragen, etwa: Wie gehen wir mit verfassungsrechtlichen Vorgaben um? Häufig steht die föderale Ordnung der Umsetzung entgegen oder es gilt, länderspezifische Besonderheiten beim Abrufen von EfA-Leistungen zu berücksichtigen.

Eine Erkenntnis aus den vergangenen Monaten, in denen wir alle uns intensiv mit der Umsetzung des Online-Zugangsgesetz beschäftigt haben, ist jedoch auch: Die Bedeutung von Nutzerzentrierung und Ende-zu-Ende-Prozessen bei der Entwicklung von OZG-Dienstleistungen sind ins kommunale Bewusstsein gerückt. Und das ist gut so.

Aktuell verzeichnen wir als regio iT – neben vielen Rückfragen zu den 22 Dienstleistungen des OZG Boosters des IT Planungsrates – eine verstärkte Nachfrage und Beauftragung im Bereich ePayment (Online-Bezahlung). Immer mehr Städte und Kommunen wollen Leistungen nun auch online bezahlbar machen. Hier beraten wir im ersten Schritt mit einem Workshop und unterstützen bei der Entscheidung zur optimalen Bezahlplattform. Im zweiten Schritt binden wir die gewünschte Plattform an das Serviceportal an. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im heutigen Newsletter. Das Thema ist sehr komplex und erfordert auch innerhalb der Kommunen einen hohen Abstimmungs- und Organisationsaufwand.

Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen

Ihr

 

Dieter Ludwigs

Veröffentlicht